Einige Menschen haben mich heute nach dem Scheitern der Ampel gefragt, wie es denn nun weitergehen soll mit #NIS2, #KRITIS-#Dachgesetz und der Reform des Computerstrafrechts und dem #Hackerparagraf. Bundeskanzler Olaf Scholz hat gestern Abend zumindest gesagt, dass alle Gesetzentwürfe, die keine Aufschiebung dulden, bis Weihnachten zur Abstimmung gestellt werden sollen. Fraglich ist nun natürlich, was „Aufschiebung duldet“ und was nicht. Ich habe mich heute einmal in der Community umgehört und das Bild ist durchaus gemischt, Sicherheit gibt es leider nicht: Einige halten es für ausgeschlossen, dass überhaupt eines der Gesetzgebungsverfahren ohne neuerlichen großen Verzug weiterkommt, andere halten dies zumindest bei einigen Gesetzen für möglich. Eine einfache Grundregel jedoch steht fest: Je weiter das Gesetz bereits im parlamentarischen Verfahren fortgeschritten ist, umso größer sind die Wahrscheinlichkeiten, dass es noch halbwegs zeitnah verabschiedet wird. Meine persönliche Hitliste deshalb wie folgt:
- Grünes Licht für das NIS2UmsuCG: Hier stehen die Chancen nicht schlecht, dass es in dieser Legislaturperiode noch kommt, weil eine Umsetzungsfrist vorhanden ist und wir im parlamentarischen Verfahren schon recht weit gediehen sind.
- Gelbes Licht für das KRITIS-Dachgesetz: Definitiver Wackelkandidat. Auch hier haben wir zwar europäische Umsetzungsfristen, aber am 05.11.2024 wurde erst der letzte Referentenentwurf veröffentlicht und es ist noch ziemlich viel inhaltlich offen.
- Rotes Licht für den Hackerparagrafen: Auch hier wurde durch das BMJ der Referentenentwurf erst am 4.11.2024 publiziert und in die Verbändeanhörung gegeben. Auch besteht kein europarechtlicher Druck zur Umsetzung, daher ist es eher unwahrscheinlich, dass die Überarbeitung des Computerstrafrechts noch in dieser Legislaturperiode erfolgt.