
Warum das neue #Cyberstrafrecht aller #Kritik zum Trotz ein Schritt in die richtige Richtung ist, erkläre ich aktuell in meinem neuesten #Gastbeitrag in der #iX: Natürlich wird es nicht möglich sein, hundertprozentige und auch laienverständliche #Rechtssicherheit im Vorfeld der Begehung eventueller #Computerstraftaten im strafrechtlichen Tatbestand zu verankern. Insoweit kann die Reform des Computerstrafrechts auch nur als Kompromiss aufzufassen sein – jedoch eben vor allem nicht als politischer, sondern als juristischer Kompromiss. Dennoch wird die neu vorgeschlagene Regelung auch in ihrer gegenwärtigen Form IT-Sicherheitsforscher:innen aus der Wissenschaft, Zivilgesellschaft und auch den Unternehmen deutlich besserstellen als zuvor, indem das Handeln zur Verbesserung der Cybersicherheit nun bereits von einem Tatbestandsausschluss profitieren kann und nicht erst auf unsicheren nachgelagerten Ebenen argumentativ für rechtmäßig oder gar schuldfrei erklärt werden muss, obwohl man tatbestandlich zunächst wie ein Straftäter agiert hat. Das ist auch für Forschungsprojekte, Ethikkommissionen und Unternehmenscompliance wichtig. Was deshalb jetzt – und in Zukunft – gefordert sein wird, ist der fachliche Austausch aller beteiligten Kreise, um die neu vorgeschlagenen Vorschriften mit Leben zu füllen. Wie das geht und was das im Einzelnen bedeutet, kann man hier online nachlesen: https://www.heise.de/hintergrund/Das-neue-Cyberstrafrecht-Kompromiss-zwischen-Rechtssicherheit-und-Praxis-9997722.html
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