Vortrag im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin: Automatisierte Datenanalysen und ihre verfassungsrechtliche Rechtfertigung

Das vor Kurzem gestoppte #Sicherheitspaket der #Bundesregierung mit dem Ziel einer biometrischen #Massendatenerhebung aller Bürger:innen ist nur der vorläufige Schlusspunkt einer langen innenpolitischen Debatte um die staatliche Datenverarbeitung zu Zwecken der öffentlichen Sicherheit, die spätestens mit den #Terroranschlägen vom 11. September 2001 begann. Schon damals wurden in unmittelbarem zeitlichen Abstand ebenfalls zwei sogenannte „Sicherheitspakete“ verabschiedet, die nichts anderes als die groß angelegte Ausweitung von digitalen staatlichen Ermittlungsbefugnissen zum Gegenstand hatten. Und bei einem Blick in die seinerzeit im Bundestagsplenum wie auch in den Fachausschüssen geführten öffentlichen Debatten ergeben sich deutliche Parallelen zur Argumentation, die wir im vergangenen Monat feststellen konnten: Sicherheitspolitische Interessen im Zuge einer veränderten und/oder gestiegenen Bedrohungslage einerseits, datenschutzrechtliche und verfassungsbezogene Bedenken andererseits. Diese Beobachtung habe ich zum Anlass genommen, die in einem Abstand von etwa 20 Jahren geführten politischen Argumente zu analysieren, miteinander zu vergleichen und rechtspolitische Thesen zu formulieren, wie wir uns in Deutschland in Zukunft innenpolitisch aufstellen müssen, um die Grenzen zum vielzitierten digitalen „#Überwachungsstaat“ nicht zu überschreiten. Meine Ergebnisse präsentiere ich morgen Nachmittag beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/veranstaltungen/detail/terrorismusbekaempfung-in-den-grenzen-des-rechtsstaats

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