Das #Sicherheitspaket ist noch lange nicht vom Tisch: Auch wenn der biometrische #Massendatenabgleich aus dem Netz mit der Ablehnung im #Bundesrat vorerst gescheitert ist, so ist es nur eine Frage der Zeit, bis das Thema politisch – und möglicherweise durch eine neue #Bundesregierung – wieder aufgegriffen wird. Doch die juristischen Hürden sind dafür höher als noch vor einigen Wochen, als die Anhörung im Innenausschuss vom Bundestag stattgefunden hat. Denn im vergangenen Monat hat das #Bundesverfassungsgericht mehrere Regelungen aus dem BKA-Gesetz für verfassungswidrig erklärt und einige Grundsätze zur sicherheitsbehördlichen Datenverarbeitung neu verankert. So sind personenbezogene Daten grundsätzlich zu löschen, nachdem der mit der Erhebungsmaßnahme zugrunde liegende konkrete Zweck erfüllt ist, außerdem müssen bei einer vorsorglichen Datenspeicherung angemessene Speicherschwellen und eine Speicherdauer bestimmt werden. Damit hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung klargestellt: Eine unlimitierte heimliche Datensammlung, Datenspeicherung sowie Weiterverarbeitung zu unbestimmten Zwecken von zahllosen Betroffenen ist nicht möglich. Damit ist auch juristisch eindeutig, welchen Weg denn ein Sicherheitspaket in der Form nehmen wird, die es letzten Monat hatte: Wenn das Bundesverfassungsgericht schon für die im Vergleich zum biometrischen Massendatenabgleich deutlich weniger eingriffsintensiven Maßnahmen eine teilweise Verfassungswidrigkeit feststellt, wird dies mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch für die aufgrund ihrer Reichweite völlig unbestimmten Vorschläge aus dem seinerzeit vorgelegten Sicherheitspaket gelten. Auch einer neuen Bundesregierung ist deshalb dringend anzuraten, das aktuelle Vorhaben in dieser konkreten Form aufzugeben und sich vor der öffentlichen Vorlage eines (weiteren) Gesetzentwurfs durch Expert:innen informieren und beraten zu lassen, was im Sinne der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung geboten, technisch umsetzbar sowie juristisch möglich ist. Meine Einschätzung gibt es im Volltext in der aktuellen Ausgabe 12/2024 des Linux-Magazins zu lesen: https://www.linux-magazin.de/ausgaben/2024/12/recht/
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