Die öffentliche #Beschaffungspolitik für #Nachrichtendienste und #Spähsoftware muss dringend geändert werden!
So bezieht man sich in den #Vergaberegeln aktuell vielfach auf allgemeine Ausnahmetatbestände, soweit sicherheitspolitische und nachrichtendienstliche Interessen betroffen sind. Gerade für letztgenannte sind derart weit gefasste Ausnahmen bedenklich, da die gerichtliche Kontrolle für Nachrichtendienste schon jetzt bereits erheblich beschränkt wird und immer wieder Zweifel an der Effektivität der Arbeit der G 10-Kommission und des Parlamentarischen Kontrollgremiums geäußert wurden. Überdies besteht durch intransparente Beschaffungen der öffentlichen Hand das Risiko, das IT-#Grundrechte ausgehebelt werden. Das öffentliche Beschaffungsrecht stellt bislang vor allem nur wirtschaftliche Interessen um einen fairen Wettbewerb in die Abwägung zu staatlichen Geheimhaltungsinteressen ein. Was aber nach wie vor und seit Jahren völlig unzureichend berücksichtigt wird, sind die massiven Grundrechtseingriffe, die zum Beispiel mit Spähsoftware verbunden sind, die in keinster Weise europäischen und nationalen verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt und teilweise aus dem nicht-europäischen Ausland stammt. Auf diese Weise ist es in Kombination mit unzureichender nachrichtendienstlicher Kontrolle faktisch möglich, wesentliche digitale Grundrechte über das öffentliche Beschaffungsrecht auszuhebeln. Dazu mein Statement im Dossier der Süddeutschen: https://www.sz-dossier.de/
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