„Staat, bleib‘ bei deinen Befugnissen: Der Fall Encrochat“ – Kolumne „Perspektiven“ im Tagesspiegel

Drei Lektionen in Sachen #Encrochat für Strafverfolgungsbehörden und Politik – heute von mir in der Kolumne „Perspektiven“ im Berliner Tagesspiegel:

Erstens: Encrochat ist ein technischer wie rechtlicher Präzedenzfall. Da aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass sich derlei Vorfälle in Zukunft häufen werden, bei denen digitale Ermittlungsdaten verarbeitet werden, müssen hierfür schon jetzt vernünftige rechtliche Leitplanken gesetzt werden – eine juristisch unsaubere Arbeit rächt sich zu einem späteren Zeitpunkt, wie gut am aktuellen Vorlageverfahren des LG Berlin erkennbar ist.

Zweitens: Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden müssen endlich anerkennen, dass unzweifelhaft ein Recht auf verschlüsselte Kommunikation existiert, das nicht in beliebiger Weise verdachtsunabhängig eingeschränkt werden kann – und das erst recht nicht, indem man sich unsubstanziiert auf die Rechtsordnung anderer Staaten beruft.

Drittens: So sinnvoll es politisch und medial inszeniert auch sein mag, gegen zweifellos verwerfliche und rechtswidrige gewerbsmäßige Betäubungsmittelkriminalität vorzugehen, so gibt es in einem Rechtsstaat keine Vorabverurteilung von Beschuldigten durch die Öffentlichkeit. In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung und die lässt sich auch durch Politiker:innen nicht aufheben – erst Recht dann nicht, wenn die technische und rechtliche Grundlage von Ermittlungsverfahren alles andere als zweifelsfrei ist.

Link zum vollständigen Beitrag: https://background.tagesspiegel.de/cybersecurity/staat-bleib-bei-deinen-befugnissen-der-fall-encrochat

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