Über die technischen Details hinter dem #Crowdstrike-Vorfall vergangene Woche Freitag wurde schon viel – wenngleich mit Sicherheit noch nicht erschöpfend – berichtet. Wie schaut es aber mit der #Haftung aus? Crowdstrike beruft sich hier klugerweise auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (#AGB) und darin verankerte pauschale #Haftungsausschlüsse. Dass die juristische Dimension aber viel komplexer ist als bloße AGB und warum auch #Vertragsbeziehungen in der digitalen #Lieferkette eine Rolle spielen, erkläre ich heute im Interview im #Tagesspiegel: https://background.tagesspiegel.de/it-und-cybersicherheit/briefing/haftung-durch-die-lieferkette
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