„#Überwachung, wie sie #Bürger erwarten“ titelt netzpolitik: Gestern Abend war ich im Deutschen Institut für Menschenrechte in #Berlin zu Gast und habe die rechtspolitischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen vom #Sicherheitspaket der #Bundesregierung analysiert, das in diesem Herbst in Teilen gescheitert ist, weil es nichts anderes eine anlasslose biometrische Massendatenerhebung von Bürger:innen einführen wollte. Was viele nicht wissen: Es hat schon mehrmals sogenannte „Sicherheitspakete“ mit umfassenden sicherheitsbehördlichen Befugniserweiterungen gegeben. Ein prominentes Beispiel sind die Terroranschläge des 11. September 2001, die auch hierzulande wenige Monate später zahllose Änderungen im Überwachungsrecht nach sich zogen.
Für meinen Vortrag habe ich die Plenarprotokolle durchgesehen und festgestellt, dass die damals wie heute geführte Pro- und Kontra-Debatte inhaltlich ganz ähnlich verlaufen ist. Das wiederum führt zu der Überlegung, ob man allgemeine Maßstäbe ableiten kann, die für jedwede Form digitaler Überwachungsgesetze gelten müssen, wenn die argumentativen Grundlagen übertragbar sind. Genau das habe ich getan und eine Übersicht erstellt, auf was es dabei ankommt. Für alle, die bei meinem Vortrag gestern nicht dabei sein konnten, teile ich an dieser Stelle meine Argumentation und mein Slide Deck: https://intrapol.org/wp-content/uploads/2024/11/Dennis-Kenji-Kipker-Automatisierte-Datenanalysen-11-2024.pdf
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