
Ohne digitale #Souveränität gibt es keine digitale #Resilienz: Es überrascht nicht wirklich, dass zum Ende letzter Woche bekannt wurde, dass der #Microsoft Mailaccount des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs (#IStGH) infolge von politischen Sanktionen in den #USA abgeschaltet wurde.
Sämtliche Garantien, die das Unternehmen Microsoft in diesem Zusammenhang zur Datensicherheit und Datenverfügbarkeit gegeben hat, dazu gehören die „Datengrenze“ wie auch das neue „EU-Souveränitätsversprechen“ sind vor dem Hintergrund einer zunehmend unberechenbaren US-Außenpolitik in ihrer faktischen Schutzwirkung genauso unkalkulierbar, wenn der Konzern im Ergebnis selbst nach wie vor der Jurisdiktion der Vereinigten Staaten unterliegt.
Daran ändern auch vertragliche Regelwerke und Möglichkeiten zur Beschreitung des Rechtswegs erst einmal nichts: Erstere wirken nämlich nur zwischen privaten Parteien und binden nicht den Staat, und letzteres bedeutet, dass erst einmal Fakten geschaffen werden, die dann klageweise (vielleicht) wieder rückgängig gemacht werden können.
Eines steht jetzt jedenfalls fest: Die zahllosen Befürchtungen mit Blick auf die europäische Technologiesouveränität, die in den letzten Wochen und Monaten verstärkt geäußert wurden, sind allesamt begründet, denn es geht nicht mehr nur um ein bloß hypothetisches Szenario:
„Microsoft habe Khans E-Mail-Account kurzerhand gesperrt, berichtet AP. Der 55-jährige Brite sei dadurch gezwungen worden, zum Schweizer E-Mail-Anbieter Proton zu wechseln, sollen IStGH-Mitarbeiter geschildert haben. Microsoft wollte laut dem Bericht dazu nicht Stellung nehmen.“