Interview im Berliner Tagesspiegel: Warum Sicherheit und Überwachung nicht dasselbe sind

Öffentliche #Sicherheit und #Überwachung sind nicht dasselbe: Aus der #Wissenschaft regt sich fundierter Widerstand gegen das neue #Sicherheitspaket der #Bundesregierung, über das gestern im Bundestag debattiert wurde. Zusammen mit meinen Kolleginnen Prof. Dr. Hannah Ruschemeier und Prof. Dr. Indra Spiecker genannt Döhmann habe ich im Tagesspiegel Stellung bezogen – meine Position in der Sache ist klar:
Menschen brauchen Rückzugsräume vor digitaler Überwachung und müssen verstehen können, was mit einer Überwachungsmaßnahme bezweckt wird.
Nach dem 11. September 2001 wurde noch im selben Jahr das deutsche Überwachungsrecht massiv ausgebaut. Obwohl die rechtlichen Hürden zur Überwachung digitaler Kommunikation theoretisch hoch sind, eröffnen die rechtlichen Möglichkeiten den Behörden in der Praxis bereits eine Vielzahl von Überwachungsmöglichkeiten.
Wenn man alle existierenden Befugnisgrundlagen gesammelt betrachtet, stellt sich die Frage, ob die Wahrnehmung von Grundrechten bereits ungerechtfertigt so erschwert wird, dass sie faktisch entwertet werden. Das Hauptproblem liegt darin, dass mit nahezu jeder Regierung neue Überwachungsmaßnahmen in die Gesetze aufgenommen werden, ohne alte Befugnisse wieder zurückzunehmen.
Wir müssen bei der Abwägung zwischen Privatsphäre und öffentlicher Sicherheit viel klarer zwischen Nachrichtendiensten, Polizeien und Strafverfolgungsbehörden unterscheiden. Politisch pauschal den Ausbau von Überwachungsbefugnissen zu fordern, hilft niemandem weiter, wenn keiner weiß, wofür genau diese gut sein sollen.
https://www.tagesspiegel.de/wissen/ausweitung-digitaler-ermittlungsbefugnisse-soll-deutschland-zum-online-uberwachungsstaat-werden-12340706.html

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