Interview mit netzpolitik.org: Beschlagnahmte Smartphones – ein Grundrechtseingriff unbekannten Ausmaßes

„Vor 20 bis 25 Jahren gab es ja auch schon polizeiliche Beschlagnahmungen, aber was war ein Handy da? Da hatte man ein Telefonbuch drin, vielleicht waren auch noch ein paar SMS gespeichert, auch wenn der Speicher bei vielen schon nach 50 Nachrichten voll war.“ Im Interview mit netzpolitik.org erkläre ich, warum wir dringend höhere gesetzliche Hürden für die Beschlagnahme von Smartphones brauchen! Für viele Menschen ist das Smartphone mittlerweile nicht nur ein praktischer Alltagsgegenstand, sondern ist mit all seinen Funktionen zum ausgelagerten „digitalen Gedächtnis“ geworden, das intime Einblicke in das Privatleben zulässt. Umso wichtiger ist es, nicht nur Privatunternehmen, sondern auch dem Staat klare Grenzen zu setzen, wenn er Einblicke in die digitale Privatsphäre nehmen will. Die Intensität des Grundrechtseingriffs ist bei einer Beschlagnahme von Smartphones letztlich nicht signifikant geringer als bei einer Online-Durchsuchung – entscheidender Unterschied: letztere erfolgt zusätzlich noch heimlich, also ohne Wissen des Betroffenen. Im Vergleich dazu sind die rechtlichen Hürden bei der Online-Durchsuchung aber deutlich größer. Hinzu kommt, dass in der Realität des Polizeialltags der Übergang zwischen Beschlagnahme und Sicherstellung oft fließend ist. Viele Betroffene kennen die Rechtslage nicht und eine Polizeikontrolle ist eine einschüchternde Situation. Deshalb gilt: Sich keinesfalls auf irgendwelche „Deals“ einlassen, die einem vor Ort vorgeschlagen werden, denn in einem Rechtsstaat ist niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das volle Interview gibt es hier: https://netzpolitik.org/2023/beschlagnahmte-smartphones-ein-grundrechtseingriff-unbekannten-ausmasses/

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