Seit der „Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ des BMJV im Mai dieses Jahres öffentlich wurde, ist die seit Jahren schwelende Debatte um Sinn und Nutzen der Vorratsdatenspeicherung wieder voll entbrannt. Ob diese überhaupt einen den Grundrechtseingriff rechtfertigenden, maßgeblichen Vorteil für die Strafverfolgung mit sich bringt, ist höchst streitig und bereits Gegenstand einer Vielzahl von Publikationen gewesen. In diesem Beitrag hingegen soll es, ausgehend von der Annahme, dass die Regierungskoalition dieses Gesetzgebungsverfahren trotz aller Bedenken weiter vorantreiben wird, um einige ausgewählte, besonders kritische Punkte des Gesetzentwurfs gehen und es werden konkrete Vorschläge für die hier gebotenen Nachbesserungen skizziert.
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Der in der Zeitschrift für Datenschutz und Datensicherheit (DuD) erschienene Beitrag steht an dieser Stelle zum freien Download zur Verfügung.