VG Wiesbaden, Auskunft über Bundestrojaner, Urteil vom 4. September 2015, Az.: 6 K 687/15.WI. mit Anmerkung Kipker: DuD 2016, 6

Sowohl der Anlass des vorliegenden Rechtsstreits als auch dessen Entscheidung sind wenig überraschend: der Anlass nicht, weil es in den vergangenen Jahren spätestens seit dem „Summer of Snowden“ schon zu oft inhaltlich ähnliche gelagerte Auskunftsbegehren von Bürgerrechtsorganisationen, Journalisten oder Privatpersonen gegenüber nationalen Sicherheitsbehörden gegeben hat; die Entscheidung nicht, weil sie dem Kläger argumentativ zwar in vielen Punkten folgt, sich im Ergebnis hierdurch aber für die klagende Partei keine nennenswerten Vorteile in ihrem Ersuchen um Transparenz und Aufklärung ergeben, was ebenso Erfahrungen aus jüngerer Vergangenheit entspricht.

Im zu beurteilenden Fall ging es ursprünglich um einen Antrag von netzpolitik.org unter anderem nach dem IFG, mit dem die Übersendung des Vertrages zwischen dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern und der Firma Elaman im Hinblick auf den „Bundestrojaner“ begehrt wurde. In der Tat wurde dieser Vertrag netzpolitik.org zur Verfügung gestellt, jedoch versehen mit zahlreichen Schwärzungen, die das Dokument aus Sicht der Auskunftsbegehrenden unbrauchbar machten. Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens entschloss sich netzpolitik.org dazu, sein Informationsersuchen auf verwaltungsgerichtlichem Wege klageweise geltend zu machen.

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Der in der Zeitschrift für Datenschutz und Datensicherheit (DuD) erschienene Beitrag steht an dieser Stelle zum freien Download zur Verfügung.

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