Die Einwilligung als Legitimationstatbestand für eine Datenverarbeitung ist seit jeher umstritten. Jedoch wird ihr auch unter der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) eine zentrale Rolle als Erlaubnistatbestand für eine Datenverarbeitung zukommen. Zudem wird ihre praktische Bedeutung angesichts der immer umfangreicheren und vielfältigeren Verarbeitung personenbezogener Daten noch weiter zunehmen. Daher ist es umso wichtiger, dass die notwendigen Vorbedingungen für eine wirksame Einwilligung gewahrt werden. Insbesondere die Sicherstellung der Informiertheit stellt sich zunehmend als problematisch dar. Der folgende Beitrag stellt ein Konzept vor, wie dennoch eine informierte Einwilligung unter der DS-GVO gewährleistet werden kann.
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Der in der Zeitschrift für Datenschutz und Datensicherheit (DuD) erschienene Beitrag steht an dieser Stelle zum freien Download zur Verfügung.
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