Datenschutzrechtswidrige Videoüberwachung durch private Stellen: Interview im Weser Kurier

Neulich schon wieder eine datenschutzrechtswidrige #Videoüberwachung im #Fitnessstudio: Warum müssen eigentlich immer wieder Sanitär- und #Umkleidebereiche videoüberwacht werden? Auf Nachfrage antwortete mir der Betreiber, dass dies aus Gründen des Vandalismus- und Diebstahlschutzes zwingend notwendig sei, da in der Vergangenheit mehrere Spinde aufgebrochen wurden. Dies habe ich zum Anlass genommen, mit der Bremer Tageszeitung „Weser Kurier“ über die ausufernde #Videoüberwachungspraxis durch private Stellen zu sprechen und warum nicht jedwedes Interesse gerechtfertigt ist, Kund:innen und Personal zu überwachen.

Auch wenn Diebstahlschutz sicher auch im Eigeninteresse der Betroffenen liegt, kommt es doch sehr darauf an, ob #Videokameras in Fitnessstudios, Restaurants, Kneipen oder Einkaufszentren eingesetzt werden. Was viele Ladeninhaber und Betreiber nicht wissen: Schutz vor Ladendiebstahl beispielsweise kann ein berechtigtes Interesse des Geschäftsinhabers sein, aber je weiter eine Überwachung in den Bereich der Intimsphäre geht und je weniger sich die Überwachten entziehen können, umso problematischer ist die Videoüberwachung. Das gilt insbesondere auch für die Gastronomie, wo in aller Regelmäßigkeit immer wieder auch Überwachungskameras im Gästebereich installiert werden. In vielen Fällen wird zudem nicht explizit darauf hingewiesen, dass eine Videoüberwachung stattfindet.

Hinzu kommen Risiken bei der Datensicherheit, weil die Informationen teilweise unkontrolliert über Monate oder gar Jahre gespeichert werden, wo eigentlich im Regelfall nur eine Frist von drei Tagen als angemessen gilt. Viele Betreiber nutzen No-Name-Kamerasysteme, die im WLAN hängen und die Daten zunächst in eine unbekannte Cloud übertragen, bevor sie auf der App des Betreibers angezeigt werden. Gleichzeitig werden die Kameras immer günstiger, leichter konfigurierbar und schneller verfügbar, wodurch sich die Videoüberwachung weiter ausdehnt. Deshalb kann ich allen Betreiber:innen von privaten Videoüberwachungssystemen nur empfehlen, vorab einen Blick in die „Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ der DSK zu werfen, um sich nicht dem Risiko eines Datenschutzbußgelds auszusetzen: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf

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