Anhörung im Bundestag: Biometrische Datenanalysebefugnisse im neuen Sicherheitspaket der Bundesregierung

Viel wurde in der vergangenen Woche in den Medien über die neuen digitalen #Überwachungsbefugnisse berichtet, die mit dem jüngst vorgestellten #Sicherheitspaket der #Bundesregierung kommen werden. Deshalb wurde ich für den kommenden Montag als #Sachverständiger in den #Innenausschuss des Deutschen Bundestags eingeladen, um in meinem Rechtsgutachten die verfassungsrechtlichen Herausforderungen von digitaler und teilweise KI-gestützter öffentlicher Überwachung einerseits, aber andererseits auch Möglichkeiten zum Grundrechtsschutz durch Technikgestaltung zu präsentieren, mit denen Eingriffe in unsere informationellen Grundrechte abgemildert werden können. Zentrales Element meiner Arbeit wird der digitale Kernbereichsschutz sein, also ob durch Überwachungsmaßnahmen Grundrechte für Datenschutz und IT-Sicherheit so beeinträchtigt werden, dass sie faktisch nicht mehr ausgeübt werden können. Doch auch jenseits des absoluten Kernbereichsschutzes sollten wir im Sinne einer Überwachungsgesamtrechnung berücksichtigen, wieviele zusätzliche Überwachungsmaßnahmen in den letzten Jahren geschaffen wurden, um die konkreten verfassungsrechtlichen Anforderungen an das gegenwärtige Vorhaben der Bundesregierung fundiert beurteilen zu können.

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