BMJ-Symposium zur Reform des Cyberstrafrechts im Oktober in Berlin

Voran geht es mit der Reform des Cyberstrafrechts! Anfang Oktober lädt das Bundesjustizministerium ausgewählte Fachexperten zu einem Symposium nach Berlin ein, um die Richtung des zukünftigen deutschen Cyberstrafrechts gemeinsam zu bestimmen. Die Ausgangssituation insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Cybersecurity ist klar und wird mittlerweile vielfach kritisiert: Die Rechtslage zur Durchführung von Penetrationstests ist unübersichtlich. Insbesondere für kleinere Unternehmen ohne entsprechende Rechtsabteilungen und (freie) IT-Sicherheitsforscher besteht hierdurch ein erhebliches Strafrechtsrisiko. Dies wiederum führt zu einer Schwächung der IT-Sicherheit, indem Pentesting-Maßnahmen nicht oder nicht im erforderlichen Umfang durchgeführt werden. Den Staat trifft deshalb die Pflicht, schnellstmöglich die rechtlichen Rahmenbedingungen zur risikofreien Durchführung von Penetrationstests durch Einführung tatbestandsausschließender Regelungen im Cyberstrafrecht zu schaffen.

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