Eine erste Replik zu Kaspersky II: Eigentlich eine katastrophale Entscheidung des OVG NRW und insoweit inkonsequent, als dass nur Kaspersky als einzelner Hersteller herausgegriffen wird – bei ernsthafter Auslegung befände sich das BSI im Dauerwarnzustand.
Link zum Beitrag im beck-blog: https://community.beck.de/2022/04/28/bei-virenschutzprogrammen-bestehen-schon-aufgrund-ihrer-funktionsweise-sicherheitsluecken-ovg-nrw-zur-warnung
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