Stellungnahme im Landtag von Sachsen-Anhalt: Reform des Landes-Nachrichtendienstrechts

Nach der letzten #Stellungnahme ist vor der nächsten Stellungnahme: Nicht nur im Bund wird mit dem rechtlich wie politisch gleichermaßen hochumstrittenen #Sicherheitspaket an den sicherheitsbehördlichen Befugnissen gearbeitet, sondern ebenso im Land #Sachsen-#Anhalt. Jetzt hat mich der #Innenausschuss des Landtags von Sachsen-Anhalt um eine Stellungnahme zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes gebeten – dies vor dem Hintergrund des Grundsatzurteils vom Bundesverfassungsgericht zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz. In dieser Entscheidung hat das Gericht unter anderem grundlegende Vorgaben zur Datenerhebung und Datenübermittlung von Verfassungsschutzbehörden sowie zum Einsatz unter anderem von V-Leuten formuliert. Diese Anforderungen sollen nun mit der auf den Weg gebrachten gesetzlichen Änderung auch in das sächsische #Nachrichtendienstrecht umgesetzt werden. Deshalb ist es wichtig zu prüfen, ob sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen in angemessener Weise auch im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung widerspiegeln. Besonderen Wert wird meine Stellungnahme deshalb auf den Einsatz von längerfristigen Observationen und V-Leuten, den Kernbereichsschutz informationeller Grundrechte, die Datennutzung von weiteren Stellen und die Möglichkeit zur Schaffung einer unabhängigen Vorabkontrolle im Hinblick auf den Einsatz spezifischer nachrichtendienstlicher Mittel legen.

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