Klartext in Sachen unternehmerisches Verbot von Ransomware-Zahlungen: Ich bin aktuell nicht dafür! Dabei geht es für mich nicht um die Frage, ob ein Unternehmen durch den erfolgreichen Cyberangriff „schon genug geschädigt“ ist, sondern vielmehr darum, wie sich ein solches Verbot in der Praxis staatlich durchsetzen und überwachen lassen soll. Dazu sehe ich momentan weder personell noch organisatorisch einen entsprechenden Hebel und Rechtsvorschriften auf dem Papier, die in der Durchsetzung jedoch leerlaufen, schaden nur der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats. Hinzu kommt: Die Behörden sind zur flächendeckenden Verbesserung der Cybersicherheit definitiv auf die Kooperation mit der Wirtschaft angewiesen! Nicht umsonst existiert schon seit Jahren und von Anfang an im Cybersicherheitsrecht der Grundsatz, dass cyberrelevante Informationen zu melden sind und Public Private Partnerships zur notwendigen Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft auf Augenhöhe beitragen. Mein Statement nachlesen kann man im aktuellen VDE dialog, wo sich auch Dr. Dirk Häger, Abteilungsleiter Operative Cybersicherheit im BSI und Hans-Wilhelm Dünn, Präsident des Cyber-Sicherheitsrats Deutschland zum Thema geäußert haben. https://dialog.vde.com/de/vde-dialog-ausgaben/2024-01-fachgesellschaften
#cybersecurity #ransomware #prävention #vde #denniskenjikipker #frankfurt #bremen #strafrecht #jura #law #techlaw