Es ist richtig und wichtig, dass die Nationale Sicherheitsstrategie auch Cybergefahren adressiert, gleichwohl sollte sie nicht als Vehikel genutzt werden, um sicherheitsbehördliche Zuständigkeiten zu verwaschen: Nach wie vor gilt nämlich, dass auch unter den Vorzeichen einer geänderten Bedrohungslage das Bundeskriminalamt keine „Hackerbehörde“ ist. So auch mein Statement im aktuellen CHIP-Magazin. #cybersecurity #hackback #bka #chip
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