Zwei der wichtigsten Cybersecurity-Themen dieses Jahres, mit denen ich mich befasst habe: Die rechtswidrige Warnung des BSI vor Produkten des Herstellers „Kaspersky“ und der ebenfalls rechtswidrige Umgang des Staates mit digitalen Beweismitteln in Sachen „EncroChat“. Zwei völlig verschiedene Themen mit unterschiedlichsten juristischen Hintergründen, denen jedoch eines gemein ist: In beiden Fällen werden behördliche Entscheidungen nach einem irgendwie gearteten, nicht objektiv überprüfbaren politischen „Gerechtigkeitsempfinden“ getroffen, ohne dass die Grundlagen unseres Rechtsstaates beachtet werden. Die Auslegung von Rechtsvorschriften wird dabei nicht nur überdehnt, sondern rechtswidrig perpetuiert und schadet auf diese Weise dem Vertrauen in die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung als Kernstück des Rechtsstaatsprinzips. Zu den Grundsätzen eines jeden Verwaltungshandelns gehört, dass die Verwaltung Gesetze ausführt und dabei an Recht und Gesetz gebunden ist – nicht mehr und nicht weniger.
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