Das heutige Urteil des EuGH zur Vorratsdatenspeicherung überrascht zumindest juristisch nicht, denn das Gericht setzt seine Rechtsprechungslinie der letzten Jahre fort. Schon zuvor wurde die Auffassung vertreten, dass Vorratsdatenspeicherung in eingegrenzten Fällen zulässig ist. Fraglich ist aber, warum jetzt unbedingt und sofort auf Quick Freeze abgestellt werden muss, anstelle das Urteil zum Anlass zu nehmen, einmal die gesamte staatliche Überwachungsarchitektur einer systematischen und kritischen Analyse zu unterziehen. Im Ergebnis haben wir dadurch weiterhin Rechtsunsicherheit für Betreiber und Internetnutzer. Schade, da hätte man politisch wie juristisch mehr draus machen können. Bleibt nur zu hoffen, dass es nicht wieder zu einem weiteren sinnbefreiten Rollback kommt, wie es Netzpolitik bereits vor einigen Jahren sehr plakativ dargestellt hat.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c79319-c79419-deutsche-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-eu-recht-unionsrecht/
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