Kurz vor der bevorstehenden Bundestagswahl am 24. September sind jüngst schwerwiegende Sicherheitsmängel bei der für die Wahl verwendeten Software „PC-Wahl“ bekannt geworden, welche bereits seit 30 Jahren verwendet wird und in vielen der 70.000 Wahllokale in Deutschland Anwendung findet. Kritiker warnen vor schwerwiegenden Folgen für die Demokratie, die durch ein manipuliertes Wahlergebnis entstünden – ungeachtet der Tatsache möglicher und nachträglicher Korrekturen bei der Stimmauszählung. Doch was kann der Staat leisten, um unautorisierte Zugriffe in sein Wahlsystem im Voraus zu verhindern? Kann die Wahl selbst im Angesichte der aktuellen IT-Sicherheitsbedrohungslage mittlerweile auch als „Kritische Infrastruktur“ begriffen werden, die durch den Gesetzgeber besonders geschützt werden muss, indem beispielsweise der Staat verpflichtet wird, explizit hierfür technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen?
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