
Das neue #Dachgesetz ist erst der Anfang: Nachdem am Donnerstag letzter Woche der Bundestag das #KRITIS-DachG beschlossen hat, geht es nun an die Umsetzung – und an zahllosen Stellen fehlt dafür noch der geeignete Blueprint. Zwar ist die Verabschiedung ein überfälliger Schritt zur Stärkung von #Resilienz in Deutschland, indem erstmals grundlegende Klarheit geschaffen wird, wie Energieversorger, Wasserwerke und andere Betreiber ihre kritischen Infrastrukturen künftig zu schützen haben. Positiv hervorzuheben ist ebenso, dass zuvor unabänderliche Schwellenwerte wie die Orientierung an 500.000 zu versorgenden Personen künftig flexibler gehandhabt werden. Gerade bei der Grundversorgung kann dies relevant sein, da gesellschaftlich kritische Dienstleistungen auch unterhalb einer starren Versorgungsgrenze erbracht werden können.
Gleichzeitig aber wächst das Risiko für uneinheitliche Regelungen, wenn die Länder unterschiedlich entscheiden, wie sie die Schwellenwerte künftig handhaben – und damit der Schutz von kritischer Infrastruktur je nach Region unterschiedlich ambitioniert ausfällt. Außerdem dürften auf das #BBK als zentral für die physische Resilienz zuständige Behörde in den kommenden Monaten und Jahren deutliche Mehraufwände zukommen, die es strukturell wie personell zu bewältigen gilt. Ein weiterer kritischer Aspekt: Nach wie vor fällt die #Bundesverwaltung nicht umfassend unter die KRITIS-Regulierung, womit ein zumindest fachlich nicht ohne Weiteres begründbares Resilienzgefälle im nationalen physischen Infrastrukturschutz entsteht.
Umso mehr kommt es jetzt darauf an, dass Unternehmen und Staat bei der Umsetzung des neuen KRITIS-DachG an einem Strang ziehen. Auch wird sich erweisen müssen, ob die Regelungen den zunehmenden hybriden Risiken standhalten und wo künftig Anpassungen erforderlich sind. Fest jedenfalls steht, dass allein mit der Verabschiedung eines Gesetzes nicht per se ein besserer physischer Infrastrukturschutz entsteht, da in vielen Sektoren und Branchen noch einheitliche Umsetzungsstandards fehlen. Damit ist das KRITIS-Dachgesetz vor allem als erster Schritt auf einem langen Weg in Richtung hybrider Resilienz zu sehen, den wir jetzt zu gehen begonnen haben:
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