
Heute Morgen hat das #Bundesverfassungsgericht zum #Staatstrojaner-Einsatz in #Deutschland entschieden – und diesen grundsätzlich für zulässig befunden. Was können wir aus dieser Entscheidung schließen und welche Folgen wird sie haben? Darüber habe ich mit ZDF heute gesprochen.
Der allererste Punkt: Wirklich überraschend kommt die Entscheidung nicht, denn die Rechtsprechungslinie der höchsten deutschen und europäischen Gerichtsbarkeit ist im Hinblick auf digitale #Ermittlungsbefugnisse in den vergangenen Jahren deutlich konservativer geworden. Deshalb hat das BVerfG heute im Wesentlichen nur das bestätigt, was es schon im Jahr 2008 bei der Herleitung eines eigenständigen Computergrundrechts definiert hat: Nämlich dass der Computer quasi als „ausgelagertes digitales Gedächtnis“ eine Vielzahl sensitiver Daten enthält, auf die nur in absoluten Ausnahmefällen zugegriffen werden darf.
Das heißt jedoch nicht, dass die heutige Entscheidung keinerlei Auswirkungen auf die künftige sicherheitsbehördliche Arbeit hätte, denn der Wert eines verfassungsgerichtlichen Urteils liegt nicht unbedingt ausschließlich darin, dass Vorschriften, die den Einsatz des Staatstrojaners erlauben, zwangsläufig für nichtig erklärt werden, sondern dass die Vorgaben für den digitalen Grundrechtsschutz noch weiter inhaltlich konkretisiert werden.
Was bedeutet das? Das Urteil des BVerfG ist insoweit ein Gewinn, als dass es deutlich genauere Kriterien für eine Grundrechtsabwägung im digitalen Bereich definiert. Die Interessenabwägung zwischen #Computersicherheit, #Datenschutz, Computergrundrechten und öffentlicher Sicherheit wird deshalb noch sehr viel intensiver durchgeführt werden müssen, als es in der Vergangenheit der Fall war, wenn Behörden digitale Ermittlungsinstrumente einsetzen wollen.
Schon jetzt sind Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung als typische Szenarien des Staatstrojaners-Einsatzes nur in absoluten Ausnahmefällen möglich – und genau ebenjene Ausnahmefälle dürften mit der heutigen Entscheidung zahlenmäßig noch weiter abnehmen, als dies bislang der Fall gewesen ist: https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/staatstrojaner-strafverfolgung-bundesverfassungsgericht-100.html
#denniskenjikipker #cyberresilience #cyberintelligence #cyberintelligenceinstitute #frankfurt #bremen