Schlagwort: Computergrundrecht

Im Interview mit Radio Bremen: Warum ich die EncroChat-Ermittlungen verfassungsrechtlich für bedenklich halte!

Alle Bürger:innen haben ein Recht auf verschlüsselte Kommunikation und nur weil ich auf die Vertraulichkeit meiner Daten achte, heißt das nicht gleich, dass ich etwas „zu verbergen“ hätte! Im Interview mit Radio Bremen spreche ich über meine juristische Einschätzung zu EncroChat und warum ich die gegenwärtigen Ermittlungen aus verfassungsrechtlicher Sicht für mehr als bedenklich halte. […]

„Rechtliche Grundlagen Cyber Network Capabilities“ an der Universität der Bundeswehr München

Im Auftrag des Bundesinnenministeriums unterrichte ich an der Universität der Bundeswehr München in dieser Woche die Vorlesung „Rechtliche Grundlagen Cyber Network Capabilities (CNC)“ im Studiengang der ZITiS. Es geht um die Frage, welchen verfassungsrechtlichen Maßstäben staatliches Eingriffshandeln in die informationellen Grundrechte genügen muss und wo die juristischen Grenzen zu ziehen sind. #cyber #zitis #innenministerium #münchen […]

Interview mit ZDF: „Chatkontrolle“ im Kampf gegen Kindesmissbrauch?

Totalausfall der EU-Kommission bei digitalen Bürgerrechten! In jeder Grundrechtsprüfung im 1. Semester lernt man, dass eine Maßnahme nur dann verfassungsmäßig sein kann, wenn sie geeignet und verhältnismäßig ist. Das hat die EU offensichtlich nicht auf dem Schirm. #eu #chatkontrolle #fail #denniskenjikipker

Zu Gast im c’t-Podcast „Auslegungssache“: Privatsphäre vs. Strafverfolgung

In der aktuellen Folge des Podcasts „Auslegungssache“ des Magazins für Computertechnik c’t bin ich zum Thema EncroChat und digitale staatliche Ermittlungen zu Gast. Reinhören kann man überall, wo es gute Podcasts gibt, so bei Spotify oder Apple Podcasts und Deezer. — Der Bundesgerichtshof hat jüngst Bedenken zur Verwertbarkeit der übermittelten Beweise eine klare Absage erteilt. […]

Im Deutschlandfunk: EncroChat-Ermittlungen und die Folgen für den Rechtsstaat

Es geht weiter in Sachen EncroChat und dem rechtsstaatswidrigen Vorgehen von Ermittlungsbehörden und Co. – Anna Loll hat das Thema in einem interessanten Beitrag für den Deutschlandfunk aufbereitet und ich konnte meine rechtliche Einschätzung der Sachlage ebenfalls einbringen. Link zum Download: https://www.deutschlandfunkkultur.de/der-encrochat-hack-und-die-folgen-fuer-den-rechtsstaat-dlf-kultur-e4313f49-100.html

Neues Gutachten: EncroChat und die „Chain of Custody“

Das Thema EncroChat geht in die nächste Runde: Rechtswidrige Beweisgewinnung, unzulässige Beweisverwertung, keine Beweismittelkette und Ignoranz von Staatsanwaltschaft und Gerichten.Unser Gutachten erscheint in Kürze exklusiv in der MMR – nun müssen Prozesse angestoßen werden.

Bremer EncroChat-Prozesse: Experte hält Beweisführung für unzulässig

Gerichte haben eine Aufklärungspflicht, die sie durch ihre ignorante Haltung in Sachen EncroChat verletzen. Das führt zu Befugnis-Shopping, schadet fairen Gerichtsverfahren und beschädigt unseren Rechtsstaat. Im Weser Kurier habe ich zur Entwicklung in Bremen Stellung bezogen. Link zum Artikel (erfordert Login): https://www.weser-kurier.de/bremen/bremer-encrochat-prozesse-experte-haelt-beweisfuehrung-fuer-unzulaessig-doc7jxojbx9ypkvte7x11w

BKA nutzt Emotet-Takedown als Türöffner für mehr Befugnisse und neue Gesetze

Was rechtswidrig ist, wird durch Gesetzesänderung rechtmäßig gemacht: Bundestagsabgeordneter Amthor schlägt vor, den polizeilichen Eingriff in das Computer-Grundrecht künftig auf eine breitere Basis zu stellen – ein gelungenes Beispiel für Populismus in der Digitalgesetzgebung. „Der Jurist Dennis-Kenji Kipker stimmt zu: „Der Schwerpunkt dieser Maßnahme ist nach wie vor die Gefahrenabwehr. Somit sind die hier verwendeten […]

Emotet-Takedown: Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Schwammige Befugnisgrundlagen, intransparente Argumentation: Zusammen mit Sven Herpig von der Stiftung Neue Verantwortung habe ich einige Überlegungen zum Emotet-Takedown des BKA angestellt, unser Fazit: Vieles spricht dafür, dass das Bundeskriminalamt beim Takedown der Emotet-Infrastruktur seine Befugnisse überschritten hat. Auch wenn die Ausschaltung der Schadsoftware ein großer Erfolg war: Die Maßnahmen müssen rechtlich überprüft werden. https://netzpolitik.org/2021/der-zweck-heiligt-nicht-die-mittel/

Das BKA zerschlägt die Infrastruktur von Emotet: Mit welcher Rechtsgrundlage?

Das BKA zerschlägt die Infrastruktur von Emotet: Mit welcher Rechtsgrundlage?Zusammen mit Michael Walkusz von der Uni Bremen habe ich mir Gedanken gemacht, auf welche Rechtsgrundlage das BKA die Zerschlagung von Emotet stützen könnte – unser Ergebnis gibt es hier: Das BKA zerschlägt die Infrastruktur von Emotet: Mit welcher Rechtsgrundlage? | beck-community Zum entsprechenden Artikel auf […]