
Schwammige Befugnisgrundlagen, intransparente Argumentation: Zusammen mit Sven Herpig von der Stiftung Neue Verantwortung habe ich einige Überlegungen zum Emotet-Takedown des BKA angestellt, unser Fazit:
Vieles spricht dafür, dass das Bundeskriminalamt beim Takedown der Emotet-Infrastruktur seine Befugnisse überschritten hat. Auch wenn die Ausschaltung der Schadsoftware ein großer Erfolg war: Die Maßnahmen müssen rechtlich überprüft werden.
https://netzpolitik.org/2021/der-zweck-heiligt-nicht-die-mittel/