Was rechtswidrig ist, wird durch Gesetzesänderung rechtmäßig gemacht: Bundestagsabgeordneter Amthor schlägt vor, den polizeilichen Eingriff in das Computer-Grundrecht künftig auf eine breitere Basis zu stellen – ein gelungenes Beispiel für Populismus in der Digitalgesetzgebung.
„Der Jurist Dennis-Kenji Kipker stimmt zu: „Der Schwerpunkt dieser Maßnahme ist nach wie vor die Gefahrenabwehr. Somit sind die hier verwendeten Rechtsgrundlagen aus der Strafprozeßordnung kein taugliches Mittel, um den Eingriff in das Computer-Grundrecht zu legitimieren. Außerdem werden konkrete Datenveränderungen an den IT-Systemen einer Vielzahl völlig Unbeteiligter vorgenommen. Hier lediglich von einer ‚Beweiserhebung‘ zu sprechen, dürfte inhaltlich nicht nur bedenklich, sondern mehr sogar kaum haltbar sein.““
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