Was rechtswidrig ist, wird durch Gesetzesänderung rechtmäßig gemacht: Bundestagsabgeordneter Amthor schlägt vor, den polizeilichen Eingriff in das Computer-Grundrecht künftig auf eine breitere Basis zu stellen – ein gelungenes Beispiel für Populismus in der Digitalgesetzgebung.
„Der Jurist Dennis-Kenji Kipker stimmt zu: „Der Schwerpunkt dieser Maßnahme ist nach wie vor die Gefahrenabwehr. Somit sind die hier verwendeten Rechtsgrundlagen aus der Strafprozeßordnung kein taugliches Mittel, um den Eingriff in das Computer-Grundrecht zu legitimieren. Außerdem werden konkrete Datenveränderungen an den IT-Systemen einer Vielzahl völlig Unbeteiligter vorgenommen. Hier lediglich von einer ‚Beweiserhebung‘ zu sprechen, dürfte inhaltlich nicht nur bedenklich, sondern mehr sogar kaum haltbar sein.““
Emotet-Takedown: Der Zweck heiligt nicht die Mittel Schwammige Befugnisgrundlagen, intransparente Argumentation: Zusammen mit Sven Herpig von der Stiftung Neue Verantwortung habe ich einige Überlegungen zum Emotet-Takedown des BKA angestellt, unser Fazit: Vieles spricht dafür, dass das Bundeskriminalamt…
Big Brother 2.0: Neues zur Videoüberwachung Auf Einladung der Juristischen Gesellschaft Bremen referierte Dr. Dennis-Kenji Kipker am 9. April 2019 in den Räumlichkeiten des Justizzentrums am Wall über die aktuellen rechtlichen und rechtspolitischen Entwicklungen im Bereich…
Stellungnahme zum aktuellen EU-Vorstoß zur Einführung einer "Chatkontrolle" „Der Vorschlag der EU-Kommission für ein sogenanntes Gesetz zur ‚Chatkontrolle‘ ist als sehr bedenklich einzustufen – sowohl aus Sicht des Datenschutzes wie auch der Cybersicherheit. Das Gesetzgebungsvorhaben jedoch nur auf…