#KI-gestützte #Videoüberwachung in öffentlichen #Schwimmbädern, geht sowas eigentlich? Immer mehr öffentliche Badeanstalten setzen mittlerweile auf #Kameraüberwachung in den öffentlichen Bereichen. Im #Fernsehinterview mit Radio Bremen habe ich erklärt, worauf es aus Sicht vom #Datenschutz ankommt:
Auch in Einrichtungen wie Schwimmbädern ist eine Videoüberwachung nicht generell unzulässig, soweit der Zweck gewichtige Interessen sind und die Intimsphäre unangetastet bleibt. Die Persönlichkeitsrechte von Schwimmbadbesuchern sind hier aber schwerwiegender als sonst, da sich die meisten Menschen in den Freizeiteinrichtungen recht lange aufhalten und zudem nur leicht bekleidet sind, außerdem sind die Interessen von Kindern besonders zu berücksichtigen.
Allein wirtschaftliche Gründe berechtigen deshalb nicht unbedingt zu einer Videoüberwachung, so zur Absicherung von Zugangsschranken oder zum allgemeinen Schutz vor Vandalismus. Hier gilt generell: Gibt es auch andere und wirtschaftlich vertretbare Mittel, den gewünschten Zweck zu erreichen, sollte auf die Videoüberwachung verzichtet werden.
Ebenso kann eine Videoüberwachung kein Ersatz für Personal oder eine Badeaufsicht sein. Gleichwohl kann eine Videoüberwachung an besonderen Gefahrenstellen erforderlich sein, um die menschliche Aufsicht zu unterstützen.
Und wie immer gilt: Videoüberwachung in der Intimsphäre, also in Sanitäranlagen, Umkleiden oder Saunabereichen ist stets unzulässig.
Jenseits aller Anforderungen aus dem Datenschutz muss natürlich immer auch die #Datensicherheit durch den Betreiber beachtet werden, gerade wenn Cloud-Produkte genutzt werden und die Hersteller der Videoüberwachungssysteme aus dem nichteuropäischen Ausland stammen. Soweit Videoüberwachungssysteme KI-gestützt sind, ist aufgrund ihrer besonderen Risikoträchtigkeit überdies vorab eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Zum Thema hat die Datenschutzkonferenz auch eine Orientierungshilfe veröffentlicht: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DSK/Orientierungshilfen/OH_Video%C3%BCberwachungSchwimmb%C3%A4der.html
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