Neue Datenkolumne und aktuelle Entscheidung des BVerfG: Massendatenüberwachung ist unzulässig

Soeben hat das #Bundesverfassungsgericht eine wichtige #Entscheidung in Sachen #Datenschutz und digitale #Bürgerrechte getroffen: Eine unlimitierte heimliche #Datensammlung, Datenspeicherung sowie Weiterverarbeitung zu unbestimmten Zwecken von zahllosen Betroffenen ist nicht möglich. Damit ist auch juristisch recht klar, welchen Weg denn ein #Sicherheitspaket der #Bundesregierung nehmen wird, sollte es verabschiedet werden: Wenn das Bundesverfassungsgericht schon für die im Vergleich zum biometrischen Massendatenabgleich deutlich weniger eingriffsintensiven Maßnahmen eine teilweise Verfassungswidrigkeit feststellt, wird dies mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch für die aufgrund ihrer Reichweite völlig unbestimmten Vorschläge aus dem Sicherheitspaket gelten. Der Bundesregierung ist deshalb dringend anzuraten, dieses aktuelle Vorhaben in dieser konkreten Form aufzugeben und sich vor der öffentlichen Vorlage eines weiteren Gesetzentwurfs durch Expert:innen informieren und beraten zu lassen, was im Sinne der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung geboten, technisch umsetzbar sowie juristisch möglich ist. Zum Thema schreiben wir auch in der aktuellen Ausgabe der Datenkolumne im Weserkurier: https://www.weser-kurier.de/wirtschaft/datencheck-im-grossen-stil-technologiegestuetzte-verbrechensbekaempfung-doc7xc2mhdyb7c1fyhkwdld

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