Online-#Marktplätze wie #Ebay sind wahre #Kuriositätenkabinette: versteigerte und nicht abgeholte Kühe, Klagen wegen spiritueller Dienstleistungen, die letztlich doch nicht zur Erhöhung der „geistigen Energie“ geführt haben, Antiquitäten, die angeblich mit einem Fluch belegt gewesen sein sollen, der dem Käufer Unglück brachte, künstliche Gebisse, die angeblich von Promis waren, es aber tatsächlich nicht gewesen sind bis hin zum Verkauf von Terrarien mit lebenden Tieren, ohne dass dies zuvor in der Anzeige stand, die aber ebenfalls im Postpaket gleich mitverschickt wurden. So kurios diese Fälle zunächst scheinen mögen, die überraschend oft auch vor #Gericht landeten, so ernst sind sie letztlich, weil es um viel #Geld gehen kann. Schon mehrfach drehten sich #Gerichtsentscheidungen beispielsweise um #Auktionen, die mit einem zu niedrigen Preis endeten oder bei denen sich der Verkäufer bei der Preisabgabe vertippt hatte und der Käufer nun, ein Schnäppchen witternd, die Übergabe der Kaufsache verlangte. Und oft gehen diese Gerichtsentscheidungen auch zu Gunsten des Käufers aus, weil bei Internetauktionen eben doch rechtlich verbindliche Kaufverträge abgeschlossen werden.
Über die #Stolpersteine und juristischen Hürden bei Online-Auktionen berichten Sven Venzke-Caprarese und ich in unserer neuesten Ausgabe der #Datenkolumne im Bremer Weser-Kurier – unsere wichtigsten #Grundregeln: Ehrlich bleiben, nur das verkaufen, was man selbst auf die beschriebene Art auch kaufen würde, niemals bei der eigenen Auktion mitbieten und wenn es mal Probleme geben sollte, diese nicht verschleppen: https://www.weser-kurier.de/ratgeber/digitales/online-auktion-fallstricke-und-kuriose-faelle-aus-der-rechtspraxis-doc7w0v3owsfrbnhiq3ftf #denniskenjikipker