
Es tut sich was in Sachen #NIS2: Eine erste #Zusammenfassung des 4. #Referentenentwurfs habe ich zusammen mit Tilmann Dittrich für den beck blog verfasst. Gleichzeitig weist das #BMI, verbunden mit der Einladung zur weiteren und kurzfristigen schriftlichen #Verbändeanhörung bis zum 3.7.2024 auf folgende wesentliche Änderungen hin:
– Überarbeitung von § 38 BSIG-E (Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für #Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen).
– Überarbeitung der Abgrenzung der #Anwendungsbereiche BSIG, TKG und EnWG in § 28 BSIG-E.
– Überarbeitung der sog. #Öffnungsklausel für die #Länder in § 28 Absatz 9 BSIG-E.
– Konkretisierungen der Vorschriften des Teils 4 BSIG-E (Datenbanken der Domain-Name-Registrierungsdaten) nach erfolgter Verständigung zur abgestimmten Konkretisierung der Richtlinienvorgaben auf EU-Ebene. Die „berechtigten #Zugangsnachfrager“ sind nunmehr in § 2 Nr. 2 BSIG-E legaldefiniert.
#cybersecurity #cyberresilience #cyberintelligence