Wie können wir in Deutschland Geldwäsche und das organisierte Verbrechen effektiv bekämpfen – und welche rechtlichen Leitlinien müssen wir dabei beachten? Infolge der Terroranschläge des 11. September 2001 wurde in Deutschland die „Financial Intelligence Unit“ (FIU) als Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen ins Leben gerufen. Ursprünglich beim Bundeskriminalamt angesiedelt, ist sie mittlerweile eine eigenständige Direktion der Generalzolldirektion. In den vergangenen Jahren stand die FIU vermehrt in der Kritik, u.a. weil immer mehr Finanztransaktionen digital abgewickelt werden und das Volumen der Transaktionen die abbildbaren Kapazitäten der FIU übersteigt. Deshalb soll die FIO nun umfassend reformiert werden, um u.a. auch moderne Datenanalysetechniken und AI-gestützte Verfahren zur Datenauswertung einzusetzen. Damit gehen denknotwendigerweise juristische Probleme einher. Zusammen mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Prof. Ulrich Kelber, bin ich deshalb zu einer öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am kommenden Montag eingeladen, um mich zu diesen Fragestellungen zu äußern. Die Anhörung wird live im Parlamentsfernsehen übertragen.
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