Jenseits aller politischen Diskussionen gibt es nach wie vor keine vernünftige Rechtsgrundlage zur Durchführung der Hackbacks, geschweige denn dass die verfassungsrechtlichen Anforderungen in den skizzierten Szenarien eingehalten werden können. Dazu jeweils meine rechtliche Einschätzung:
Vortrag auf der DefensiveCon 2020 in Berlin: https://cfp.defensivecon.org/dcon2020/speaker/ASY8TU/
Beitrag für den Verfassungsblog: https://verfassungsblog.de/hackback-in-deutschland-wer-was-wie-und-warum/
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