Mit Stand vom 21. Juni hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU) vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf wird zum einen den zahlreichen Öffnungsklauseln und Regelungsaufträgen in der EU DS-GVO Rechnung getragen, indem das bereichsspezifische deutsche Datenschutzrecht eine Anpassung an den europäischen Rechtsrahmen erfährt. Zum anderen bezweckt der Gesetzentwurf die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates (JI-Richtlinie). Die mit dem Referentenentwurf vorgelegten Änderungsvorschläge vorwiegend im bereichsspezifischen Datenschutz sind umfassend, unter anderem aufgeführt werden Anpassungen bei den Begriffsbestimmungen, den Verweisungen, den Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und den Betroffenenrechten. Insgesamt umfasst das 528 Seiten lange Änderungsgesetz 153 Artikel, betroffen sind zum Beispiel das Antiterrordateigesetz, das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz, das Informationsfreiheitsgesetz, das BSI-Gesetz, das De-Mail-Gesetz, das E-Government-Gesetz, das Bundesmeldegesetz, das Gendiagnostikgesetz, das Infektionsschutzgesetz, das Visa-Warndateigesetz, das Bundeszentralregistergesetz, das Strafgesetzbuch, die Abgabenordnung, die Bundeshaushaltsordnung, das Medizinproduktegesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Messstellenbetriebsgesetz, das Sozialgesetzbuch und das Telekommunikationsgesetz. Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) Berlin hat zum Referentenentwurf des 2. DSAnpUG-EU Stellung genommen, Auszüge des Gesetzentwurfes können hier eingesehen werden.