
Warum die Reform der #Landesdatenschutzaufsicht eine schlechte Idee ist – kommentiert in der aktuellen Ausgabe der NJW: #NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst will die Landesdatenschutzbeauftragte abschaffen und Aufgaben künftig einer Bundesbehörde übertragen – mit dem Versprechen von mehr Einheitlichkeit und Tempo. In Deutschland teilen sich die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die jeweiligen Landesdatenschutzbehörden die Aufsicht. Viele Unternehmen kennen das damit einhergehende praktische Problem: 16 Landesaufsichten, 16 Erwartungshaltungen, dazu wechselnde Leitlinien – und am Ende bleibt die Frage, was denn nun eigentlich gilt. Wer Digitalisierung ernst meint, muss deshalb zwangsläufig auch über Zuständigkeiten sprechen.
Nur: Aus der richtigen Diagnose folgt nicht automatisch die richtige Therapie. Datenschutzaufsicht ist nicht bloß Verfahrenshemmnis, wie es gegenwärtig politisch kommuniziert wird, sondern essenzielle demokratische Infrastruktur. Denn sie kontrolliert, ob Staat und Wirtschaft das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung respektieren, und sie vermittelt durch ganz konkrete Beratung, Orientierung und Beschwerdewege unmittelbar vor Ort. Diese Kontrolle ist bewusst unabhängig organisiert, und genau deshalb ist eine Zentralisierung kein bloßes Verwaltungsdetail, sondern eine Verfassungs- und Vertrauensfrage. Auch die #DSGVO verlangt eine Aufsicht, die frei von Weisungen agiert und handlungsfähig ist.
Wenn das Ziel Rechtssicherheit und weniger Reibung sein soll, gibt es eine naheliegendere Lösung als die Abschaffung der Landesdatenschutzaufsicht: Kooperation stärken, statt #Föderalismus zu amputieren. Die #Datenschutzkonferenz könnte verbindlicher arbeiten, etwa über klar geregelte Mehrheitsentscheidungen, eine ausgebaute Geschäftsstelle und gemeinsame Standards. Einheitliche Musterbescheide, abgestimmte Prüfprogramme und ein gemeinsames digitales Beschwerdeportal würden der Wirtschaft und den Behörden vor Ort mehr helfen als der nächste Zuständigkeitsumbau, der sich vermutlich noch über Jahre hinziehen würde. Ergänzend braucht es politische Ehrlichkeit: Wer schnelle Verfahren will, muss in Aufsicht investieren, nicht sie wegrationalisieren.
Eine moderne Datenschutzaufsicht braucht Tempo, Technik und Verständlichkeit – aber ebenso Unabhängigkeit, Bürgernähe und föderale Kontrolle. Wer Landesbehörden abschaffen will, löst kein Digitalisierungsproblem, sondern verschiebt Macht nach oben. Das mag administrativ elegant wirken, für den digitalen Grundrechtsschutz jedoch ist es ein gefährlicher Reflex.
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