IT-Sicherheitsgesetz: Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV) veröffentlicht

Am 26. April hat das Bundesinnenministerium den Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung im Rahmen der Anhörung von Verbänden, Fachkreisen und Wissenschaft veröffentlicht. Entsprechende Stellungnahmen sind bis zum 17. Mai 2021 einzureichen. Die Anhörung zum Verordnungsentwurf findet per Videokonferenz am 26. Mai 2021 von 13:00-16:00 Uhr statt. Die BSI-KritisV legt unter anderem genaue zahlenmäßige Schwellenwerte fest, ab wann eine bestimmte Anlagenkategorie zu den Kritischen Infrastrukturen im Sinne des IT-Sicherheitsgesetzes gehört, sodass die Pflicht zu entsprechenden technisch-organisatorischen Vorkehrungen und Meldepflichten gilt. Durch das BMI wurden zwei Fassungen des Entwurfs der BSI-KritisV publiziert: eine offizielle Entwurfsfassung mit Vorblatt und Begründung, sowie eine inoffizielle Lesefassung der Änderungsfassung, in der die Änderungen gegenüber der aktuell gültigen Fassung der BSI-KritisV ersichtlich sind.

Die Dokumente stehen unter diesen Links zum Download zur Verfügung:

Anschreiben Beteiligung BMWi

Anlage 1: Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der BSI-Kritisverordnung mit Vorblatt und Begründung

Anlage 2: Inoffizielle Lesefassung der Änderungsverordnung, aus der die Änderungen gegenüber der aktuell gültigen Fassung der BSI-KritisV ersichtlich sind

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