Infobeitrag: Wie Italien NIS2 umsetzt

#Italien hat #NIS2 umgesetzt! Und auf eine sehr spannende Art und Weise mit #Übergangsfristen, ich habe mal etwas recherchiert und einige Fakten zusammengetragen – definitiv lesenswert auch für den deutschen #Gesetzgeber!

Am 7. August 2024 hat der italienische Ministerrat getagt und die nationale Umsetzung von NIS2 in ein entsprechendes Gesetzesdekret beschlossen. Die Pflichten aus NIS2 treten in Italien dementsprechend fristgerecht am 18. Oktober 2024 in Kraft. Die vorgeschlagenen Cybersicherheitsmaßnahmen entsprechen inhaltlich im Wesentlichen den durch die NIS2-Richtlinie bestimmten Vorgaben. Die Nationale Cybersicherheitsagentur #ACN kann die Vorgaben konkretisieren. Auffallend im Anwendungsbereich ist, dass zum Beispiel auch juristische Dienstleistungen für große Lebensmittelhändler von den Regelungen sowie der Kultursektor umfasst sind, da letzterem in Italien eine erhebliche Wertschöpfung zukommt. Nach vorläufigen Einschätzungen des Generaldirektors der italienischen Nationalen Cybersicherheitsagentur ACN werden in Italien in etwa 50.000 zusätzliche Unternehmen von NIS2 erfasst sein. Ab dem 18. Oktober 2024 wird durch die ACN eine Plattform eingerichtet, bei der sich alle durch NIS2 betroffenen Unternehmen registrieren müssen. Die betroffenen Einrichtungen müssen eine Liste ihrer Aktivitäten und Dienstleistungen angeben. Vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2025 können sich wichtige Einrichtungen auf der Plattform registrieren oder ihre Registrierung aktualisieren. Für Anbieter von Domains, Cloud Computing und Rechenzentren wird die Frist auf den 17. Januar 2025 vorverlegt. Bis zum 31. März 2025 gibt die ACN den betroffenen Einrichtungen eine Rückmeldung, womit dann zu diesem Zeitpunkt auch die nationale Umsetzung beginnt. Die Verpflichtungen zur Einhaltung der Richtlinie beginnen mit dem Datum der Mitteilung von ACN an die Betroffenen und betragen 9 Monate für Vorfälle und 18 Monate für Verpflichtungen in Bezug auf Verwaltungsstellen und Sicherheitsmaßnahmen.

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