Wahrlich ein „Thema unserer Zeit“: Viele Betriebe bereiten sich jetzt schon nicht nur auf das NIS2UmsuCG vor, sondern ebenso auf das parallel im Gesetzgebungsverfahren befindliche KRITIS-Dachgesetz, für das ebenfalls das BMI den Hut auf hat. Das ist auch gut so, denn der Anwendungsbereich der beiden Regelungen kann sich durchaus überschneiden, nur die Schutzrichtung ist jeweils im Digitalen und Analogen unterschiedlich – beide zusammen wollen aber eine Antwort auf die hybride Bedrohungslage geben. Deshalb arbeiten BSI und BBK zukünftig auch intensiver zusammen.
Wer deshalb mehr zu diesem wichtigen Thema wissen möchte, dem sei ein Blick in die aktuelle Dezemberausgabe der unter anderem von Bundesjustizministerin a.D. Brigitte Zypries herausgegebenen „Zeitschrift für Rechtspolitik“ auf den Seiten 230 ff. empfohlen. Hier haben Tilmann Dittrich und ich zusammen einen ausführlichen Beitrag inklusive einer Bewertung und Einordnung der kommenden gesetzlichen Vorgaben zum analogen KRITIS-Schutz verfasst. Unter anderem schreiben wir über:
- Systematische Einordnung
- Behördliche Zuständigkeiten
- Adressierte Einrichtungskategorien
- Pflichten für betroffene Einrichtungen zu Resilienzmaßnahmen
- Nachweispflichten
- Melde- und Mitteilungspflichten
- Bußgelder