Zweifellos benötigen wir ein Cyberstrafrecht – aber dann sollte dieses auch auf die aktuellen Gegebenheiten und Bedürfnisse zugeschnitten sein und Cybersecurity nicht konterkarieren, indem legitime und in der Praxis gängige Sicherheitsmaßnahmen unter Strafe gestellt und damit torpediert werden. Bereits im Jahre 2020 hat das Bundesjustizministerium einen ersten Vorstoß zur Reform des Cyberstrafrechts gewagt und ein Expertengremium eingeladen, dem ich seinerzeit auch angehörte. Nennenswertes ist seither jedoch nicht geschehen, obwohl die Fragen und Probleme drängender denn je sind – das muss sich dringend und zeitnah ändern!
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