Das Cybersecurity-Recht durchläuft zurzeit einen grundlegenden Wandel, über den ich im Tagesspiegel schreibe: Die Sicherheit der Lieferkette ist juristisch gesehen ein „alter Hut“, denn schon seit Jahrzehnten existiert in Deutschland eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit von analogen Produkten im ebenfalls europäisch überformten Produktsicherheits- und Produkthaftungsrecht. Diese gewachsenen und etablierten Erkenntnisse der allgemeinen Produktsicherheit und Produktverantwortlichkeit im Wirtschaftsverkehr werden nunmehr auf das Recht der Cybersicherheit übertragen – und somit wird Cybersecurity mehr und mehr zu einer allgemeinen regulatorischen Anforderung an die Produktsicherheit, deren konkrete Anwendungsszenarien und individuelle Auswirkungen der Risikoexposition in den jeweiligen Sektoren und Branchen erst sekundär betrachtet werden. Link zum Beitrag:
https://background.tagesspiegel.de/cybersecurity/cybersecurity-recht-im-umbruch
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