Es ist bedauerlich, dass die jüngsten Enthüllungen um das russische Unternehmen „Vulkan“ erneut dazu genutzt werden, um auf anderem Wege die aktive Cyberabwehr in die rechtspolitische Debatte einzubringen, anstelle defensive Cyberfähigkeiten weiter als bislang zu stärken. Maßnahmen aktiver Cyberabwehr sind nicht nur in technischer Hinsicht bereits höchst fragwürdig, sondern sie missachten auch bestehende und gewachsene Zuständigkeiten in der gegenwärtigen nationalen Cybersicherheitsarchitektur.
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