„Juristisch gesehen sind die Schwellenwerte, ab wann von einem Cyberwar im Sinne eines Krieges gesprochen werden kann, verhältnismäßig hoch angelegt und auch noch sehr umstritten“, sagt Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheitsrecht an der Hochschule Bremen. Man könne nicht davon ausgehen, dass, wenn Anonymous den Cyberkrieg erkläre, tatsächlich Cyberkrieg sei. „In normalen Situationen würde niemand öffentlich zu Straftaten aufrufen, und es kann sich auch kein ausländischer Akteur, keine Privatperson jetzt aufschwingen und sagen: In der Situation, um Solidarität zu zeigen, rufe ich öffentlich zur Begehung von Straftaten beispielsweise gegen eine andere Bevölkerung auf. Da muss man ganz genau aufpassen, wie man das Ganze bezeichnet und die Abgrenzung trifft.“
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