Am 3. November 2020 wurde der deutsche Referentenentwurf zur Umsetzung der EU DID-Richtlinie, die den digitalen Verbraucherschutz regelt und u.a. das Thema Sicherheitsaktualisierungen für Software aufgreift, durch das BMJV zur Stellungnahme veröffentlicht. Interessant sind in diesem Zusammenhang vor allem die §§ 327d ff. BGB-E, die die Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte betreffen. Wichtig sind darüber hinaus auch die in den §§ 327t ff. BGB-E vorgesehenen Rückgriffsregelungen unter Unternehmern, die es ermöglichen, bei Sicherheitsmängeln ihren Vertragspartner in der Lieferkette anzugehen, soweit der Verbraucher seine Rechte geltend macht. Damit wird das Thema Sicherheitsupdates in den B2B-Bereich einbezogen. Die Dokumente des Referentenentwurfs stehen unter den nachfolgenden Links zum Download zur Verfügung:
Update: Am 11.12.2020 wurde vom BMJV auch der RefE zur Umsetzung der EU Warenkauf-Richtlinie publiziert. Das Dokument steht an dieser Stelle zum Download zur Verfügung.