Stellungnahme zum Bericht der Staatsregierung über die Evaluation des § 42 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG)

In dem „Bericht der Staatsregierung über die Evaluation des § 42 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG)“ wurde das am 31. Dezember 2013 in Kraft getretene Gesetz umfassend auf seine Auswirkungen auf die Berechtigten und die Betroffenen der Norm, seine Effektivität (zur Zielerreichung geeignet), seine Effizienz (Verhältnismäßigkeit) und seine praktische Anwendung überprüft. Das Sächsische Staatsministerium des Innern erstellte den Bericht gemeinsam mit dem externen Sachverständigen Prof. Dr. Heinrich A. Wolff, Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information an der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bayreuth. Damit ist die Staatsregierung dem in § 42 Abs. 9 SächsPolG für alle drei Jahre festgelegten Evaluationsauftrag nachgekommen.

Dr. Dennis-Kenji Kipker bewertet den Bericht der Sächsischen Staatsregierung über die Evaluation des § 42 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) in einer schriftlichen Stellungnahme vom 24. Januar 2019.

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