Seit der ersten Erprobung der vollzugspolizeilichen Body-Cams im Mai 2013 bei der hessischen Polizei in Frankfurt am Main sind bereits einige Jahre vergangen. Das „hessische Erfolgsmodell“ wurde bereits von verschiedenen Ländern übernommen, weitere sowie der Bund planen aktuell, die Körperkamera als Einsatzinstrument der Vollzugspolizei aufzunehmen. Dieser Beitrag soll nochmals in Kürze die technischen und rechtspolitischen Rahmenbedingungen der Body-Cam umreißen, den bundesweit akt-uellen Stand ihrer gesetzgeberischen Einführung beleuchten und wesentliche Anforderungen, die an den Body-Cam-Einsatz im öffentlichen Raum anzulegen sind unter Zugrundelegung des datenschutzrechtlichen Transparenzgrundsatzes darstellen.
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Der in der Zeitschrift für Datenschutz und Datensicherheit (DuD) erschienene Beitrag steht an dieser Stelle zum freien Download zur Verfügung.
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