Nach den Ländern Hamburg und Hessen plant nunmehr auch das Saarland, die Vollzugspolizei mit Body-Cams auszurüsten und will hierfür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Die an dieser Stelle als pdf abrufbare Stellungnahme gibt die rechtlichen Ausführungen wieder, die in der Anhörung im Landtag des Saarlandes am 21. April 2016 in der Drucksache 15/1734 geäußert wurden.
Stellungnahme zur Anhörung des Ausschusses für Inneres und Sport des Landtags des Saarlandes am 21. April 2016 zum Gesetzentwurf zur Änderung des Saarländischen Polizeigesetzes vom 10. März 2016, Drs. 15/1734
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