Interview im MDR: 75 Jahre Grundgesetz – aber ist es auch cyberfähig?

75 Jahre #Grundgesetz: Es ist #cyberfähig! Ja, der #Föderalismus erschwert sicherlich die eine oder andere Aufgabe in #Koordination und #Cyberabwehr, aber müssen wir es deswegen tatsächlich auch ändern? #Cybersecurity ist auch eine Aufgabe der #Gefahrenabwehr und fällt damit verfassungsrechtlich in die #Länderzuständigkeit. Trotz aller #Befugniszentralisierung beim #Bund macht es nach wie vor – oder vielleicht sogar gerade jetzt Sinn – lokale Kompetenzen auch vor Ort bereit zu halten. #Zentralisierung da wo nötig, aber mit Augenmaß, ist deshalb mein Credo, denn es ist unklug, alle Kompetenzen und die ganze Verantwortung in der Cybersicherheit an den Bund auszulagern, das käme einer #Verantwortlichkeitsaufgabe vor Ort gleich, was aber manchmal nicht nur politisch, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen dem ein oder anderen #Bundesland mehr als gelegen käme. Bevor wir also wieder einmal auf die Idee kommen, alles umzukrempeln und neu zu machen, lieber einmal einen genaueren Blick auf das werfen, was wir schon haben und womit wir bereits jetzt arbeiten können: Art. 73 des Grundgesetzes regelt nämlich ganz konkret, dass die ausschließliche #Gesetzgebungszuständigkeit in der Zusammenarbeit von Bund und Ländern auch für bestimmte Bereiche übertragen werden kann – und warum nicht auch für die #Cybersicherheit als länderübergreifende, aber eben nicht länderferne Aufgabe? Bevor wir außerdem wieder an neue #Befugnisse denken, sollten wir erst einmal versuchen, das aktuelle Geflecht der #Doppelzuständigkeiten in der Cybersecurity zu entwirren. Schon heute können #Bund, #Länder und #Kommunen Informationen über Schwachstellen und #Cyberangriffe austauschen, ohne dass es deshalb einer Grundgesetzänderung bedarf. Mein persönliches Statement zu 75 Jahren Grundgesetz im #MDR: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/grundgesetz-aenderung-cybersicherheit-100.html

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