Interview bei heise-online: Warum die neue EuGH-Rechtsprechung zur Vorratsdatenspeicherung problematisch ist

Wenn man es einfach nur lang genug probiert, dann klappt’s auch mit der #Vorratsdatenspeicherung: Gute Nachricht für alle Fans der Speicherung von #Verkehrsdaten, denn die #Rechtsprechungslinie des #EuGH in Sachen #VDS hat sich geändert: Wurde im ersten EuGH-Entscheid die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung noch wegen „Unverhältnismäßigkeit“ gekippt, steht das nun nicht mehr zu Debatte. Ganz im Gegenteil, es bahnt sich an, die Vorratsdatenspeicherung mit den Aufweichungen sogar zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen von der Ausnahme zum Regelfall zu machen. Der lange Atem der Politik seit 2006 hat sich ausgezahlt: Man probiert so lange, ein verfassungsrechtlich mehr als fragwürdiges Verfahren politisch durchzusetzen, bis sich die Rechtsprechungslinie der höchsten Gerichte irgendwann ändert. Überdies mutet es geradezu absurd an, zu behaupten, durch eine #Datentrennung würde es nicht möglich sein, Schlüsse auf das Privatleben zu ziehen – denn genau das ist mit der Auswertung von Vorratsdaten ja auch möglich und beabsichtigt. Innenministerin #Faeser hat durch den EuGH-Entscheid definitiv Aufwind für ihr politisches Vorhaben bekommen, die anlasslose Speicherung von Vorratsdaten flächendeckend in Deutschland umzusetzen und wird dieses Ziel deshalb auch weiter verfolgen. „#Quickfreeze“ war politisch schon seit jeher keine wirklich gangbare Alternative, sondern aus innenpolitischer Sicht für die beteiligten Sicherheitsbehörden nur ein fauler Kompromiss, auf den man sich auch aufgrund der bisherigen europäischen Rechtsprechungslinie zwangsweise einigen musste. Dazu im Interview bei heise-online: https://www.heise.de/news/Vorratsdatenspeicherung-Forscher-erkennen-kopernikanische-Wende-beim-EuGH-9708717.html

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